Folgende Regelung gilt ab sofort:
(Auszug Newsletter Bayrisches Staatsministerium)
Wird ein Kind einer Gruppe positiv auf das Corona-Virus getestet (unabhängig von der Test-Art) sollen die Eltern dies unverzüglich der Einrichtung mitteilen. Der Träger oder die Einrichtungsleitung informiert daraufhin alle Eltern der übrigen Kinder aus der Gruppe über den Infektionsfall.
Die Daten des betroffenen Kindes werden dabei nicht weitergegeben.
Ab dem darauffolgendem Tag müssen alle Kinder für fünf Kita-Tage (Wochenende und Feiertage zählen nicht mit) täglich einen Testnachweis erbringen. Zusätzlich zum dreimal wöchentlichen Nachweis montags, mittwochs und freitags ist somit auch dienstags und donnerstags ein Testnachweis zu erbringen. Kommtes zu einem erneuten Infektionsfall in der Gruppe, so beginnen die fünf Tage erneut an dem auf die Kenntnis der Positivtestung folgenden Tage.
Das intensivierte Testregime gilt für alle Kinder der Gruppe. An den fünf Tagen müssen auch Kinder, die als geimpft oder genesen gelten, einen Testnachweis erbringen. Der Testnachweis ist auf die bereits bekannte Art und Weise zu erbringen.
Vielen Dank für ihr Verständnis