Querverweis auf die Neuen Gebühren

Liebe Eltern,
auf Grund der steigenden Energiekosten und Lebensmittelpreise, haben wir vonseiten der Großküche eine Erhöhung erhalten.
Ab 01.05.2022 kostet das tägliche Mittagessen 3,50 €
Wir bitten um Beachtung. Diese Erhöhung wurde am 25.03.2022 durch die Kirchenverwaltung GZ beschlossen.

Auch die Kindergartengebühren werden vonseiten der Stadtverwaltung GZ erhöht. Die erste Erhöhung findet zum 01.09.2022 und die zweite Erhöhung zum 01.09.2023 statt.
Die neuen Preise können sie auf unserer Seite „Buchungsangebote“ entnehmen.

3. Platz für den Schöpfungspreis

Vielleicht hat der ein oder andere den Aushang an der Türe gelesen,
Unser Kindergarten hat den 3. Platz beim Schöpfungspreis des Bistums Augsburg erreicht.
Anbei der Artikel von Herrn Wieser und ein Foto von der Preisübergabe, ebenfalls von Herrn Wieser

 

Frühere Schlusszeit des KiGas

Am Dienstag, 29.03.2022 schließt der Kindergarten bereits um 13:00 Uhr.

Das gesamte Team wird an einer Präventions-Schulung teilnehmen (verpflichtend)
Wir bitten um Beachtung.

Vielen Dank, Ihr KiGa-Team

Merkblatt „Krieg“

Liebe Eltern,
heute kam von der Caritas Augsburg ein Merkblatt, wie man mit Kindern über den Krieg reden kann. Vielleicht ist es für manche von Ihnen eine Hilfe, falls die Kinder danach fragen.

 

Falls sie sich das Merkblatt herunter laden wollen, so können sie es über folgenden Link tun: Merkblatt_Krieg – Ukraine
Euer Kindergarten-Team

Corona Info

Folgende Regelung gilt ab sofort:
(Auszug Newsletter Bayrisches Staatsministerium)

 

Wird ein Kind einer Gruppe positiv auf das Corona-Virus getestet (unabhängig von der Test-Art) sollen die Eltern dies unverzüglich der Einrichtung mitteilen. Der Träger oder die Einrichtungsleitung informiert daraufhin alle Eltern der übrigen Kinder aus der Gruppe über den Infektionsfall. 
Die Daten des betroffenen Kindes werden dabei nicht weitergegeben.
Ab dem darauffolgendem Tag müssen alle Kinder für fünf Kita-Tage (Wochenende und Feiertage zählen nicht mit) täglich einen Testnachweis erbringen. Zusätzlich zum dreimal wöchentlichen Nachweis montags, mittwochs und freitags ist somit auch dienstags und donnerstags ein Testnachweis zu erbringen. Kommtes zu einem erneuten Infektionsfall in der Gruppe, so beginnen die fünf Tage erneut an dem auf die Kenntnis der Positivtestung folgenden Tage.

Das intensivierte Testregime gilt für alle Kinder der Gruppe. An den fünf Tagen müssen auch Kinder, die als geimpft oder genesen gelten, einen Testnachweis erbringen. Der Testnachweis ist auf die bereits bekannte Art und Weise zu erbringen.

 

Vielen Dank für ihr Verständnis